Arbeiten in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz

Published: 08.08.2024

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Author: Psychiatrie St. Gallen

Sehr gute Arbeitsbedingungen für unsere 1'400 Mitarbeitenden aus über 50 verschiedenen Ländern sind uns wichtig. Insbesondere Mitarbeitende, die das erste Mal in der Schweiz arbeiten, möchten wir mit Rat und Tat unterstützen. Damit allen ein guter Start bei der Psychiatrie St.Gallen gelingt.

Du möchtest dich für uns entscheiden? So sehen deine nächsten Schritte aus:

  • Deine Deutschkenntnisse sind auf dem Level mindestens B2.
  • Du bewirbst dich für die konkrete Stelle via www.psychiatrie-sg.ch/karriere
  • Das erste Vorstellungsgespräch findet online statt.
  • Für ein persönliches Treffen kompensieren wir gerne die Reisekosten.

Es kommt zu einer Einstellung – was nun?

  • Wir unterstützen dich bei der Vertiefung deiner Deutschkenntnisse mit einem Deutschkurs.
  • Wir unterstützen dich bei der Arbeitsbewilligung.
  • Wir helfen mit der Anerkennung des Diploms bei MEBEKO.
  • Wir helfen dir mit deiner Unterkunft.
  • Gibt es spezielle Umstände, die geregelt werden müssen? Auch da stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite.

Kanton St.Gallen - perfekt zum Leben und Arbeiten

Der Kanton St.Gallen überzeugt durch seine einmalige Lage zwischen den wunderschönen Bergen des Alpsteins und dem Bodensee, aber auch durch den interessanten Austausch mit den Nachbarn Österreich, Deutschland, Fürstentum Liechtenstein sowie den Kantonen Thurgau, beide Appenzell, Zürich, Schwyz, Glarus und Graubünden.

Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist hervorragend, grössere Städte wie Zürich, Konstanz, Bregenz, Dornbirn sind in weniger als einer Stunde erreichbar.

Der Kanton St.Gallen hat für das tägliche Leben viel zu bieten: günstige Mietpreise, Vielfalt an kulturellen Angeboten, diverse Sport- und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, interessante Bildungsinstitutionen und vieles mehr. Weitere nützliche Informationen, rund um das Leben und Arbeiten in unserem Kanton, finden Sie auf der Webseite des Migrationsames des Kantons St.Gallen.

Die illustrierte Gemeindebroschüre «Willkommen in....» (Illustrierte Begrüssung | sg.ch) enthält wichtige Hinweise der Gemeinde oder Stadt, für die du dich interessierst.

Anerkennung Ausländischer Berufsabschlüsse/Diplome

Alle Personen, die in der Schweiz einen reglementierten Beruf ausüben möchten und ihr Diplom ausserhalb der Schweiz erworben haben, sind nach gesetzlicher Grundlage dazu verpflichtet, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen. Dazu muss ein Anerkennungsverfahren beantragt werden, das über die Gleichwertigkeit des ausländischen mit dem schweizerischen Diplom bzw. Ausweis entscheidet.

Die Übersicht über die reglementierten Berufe findest du direkt beim SBFI und anerkennung.swiss.

Möchtest du einen reglementierten Beruf in der Psychiatrie St.Gallen ausüben, bitten wir dich, das Anerkennungsverfahren rechtzeitig vor Anstellungsbeginn in die Wege zu leiten. Eine Diplomanerkennung kann bis zu drei Monate dauern.

Bei Fragen steht dir unser HR Service Center unter hrservice@psychiatrie-sg.ch gerne zur Verfügung.

Versicherungen/Vorsorge

Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf einem Drei-Säulen-Konzept: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Die staatliche wie auch die berufliche Vorsorge sind obligatorisch. Die staatliche Vorsorge wird als 1. Säule betitelt und beinhaltet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bzw. die Invalidenversicherung (IV). Die obligatorischen Abzüge werden direkt bei deinem Lohn vorgenommen. Die zweite Säule stellt die berufliche Vorsorge (BVG) dar. Sie zielt auf die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung ab. Diese Abzüge werden ebenfalls direkt bei deinem Lohn gemacht. Die 3. Säule ist freiwillig und stellt deine private Vorsorge dar. Auf einem Vorsorgekonto bei deiner Bank oder einer Versicherung kannst du für deine eigene Rente sparen (Säule 3a), damit du nach der Pensionierung deinen gewohnten Lebensstandard noch besser aufrechterhalten kannst.

Eine Übersicht über das Vorsorgesystem in der Schweiz findest du auf der Seite des Bundes.

Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ist es obligatorisch, einer Krankenversicherung angeschlossen zu sein. Nach einer Frist von drei Monaten musst du als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mindestens eine Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen haben.

Sofern du ein Motorfahrzeug besitzt, bist du verpflichtet, die erwähnte Versicherung abzuschliessen. Sie deckt Schäden, die du mit deinem Fahrzeug anderen zufügst (Schäden an Personen und Sachen sowie Erwerbsausfälle als Folge dieser Schäden).

Wir empfehlen dir zudem den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung und einer Hausrat-Versicherung.

Tönt es kompliziert? Keine Angst, wir sind gerne für dich da. 

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